CHARTERVERSICHERUNG
Hier finden Sie alles rund um das Thema Versicherungen Ihres Yachtcharters.
Um im Falle der Erkrankung des Schiffsführers und einem Nicht-Zustandekommens Ihres Yachtcharters die Chartergebühr zurück zu erhalten, muss eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Diese schließen zumeist auch den Insolvenz-Fall des Vercharterers oder der Yachtcharteragentur mit ein.
Die Charterunternehmen besitzen für Ihre Charteryachten eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung ist in den aller meisten Fällen, die Höhe der zu entrichtenden Kaution. Vor dem Verlust Ihrer Kaution hilft die Kautionsversicherung.
Wir empfehlen ein Versicherungspaket von Pantaenius über uns abzuschießen. Das deckt alle wichtigen Risiken ab: Skipper-, Reiserücktritt-, Chartergebühr-, Auslandsreise-Kranken- und Kautionversicherung. Damit ist alles Wichtige abgesichert.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Alternativ empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Skipperhaftpflichtversicherung und bei Bedarf eine Kautionsversicherung bei unserem Partner DEUTSCHE YACHT-POOL Versicherungs-Service GmbH.
Das Antragsformular finden Sie hier.